Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
15.06.2010, 12:40 Uhr

2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Beschreibung:
Ein mal mit 30 km/h zu schnell agO (80 Euro, 3P, kein Fahrverbot) und 5 Monate nach der Rechtsraft des Bußgeldbescheides noch einmal mit 35 km/h zu viel igO (160 Euro, 3 P 1 Monat) erwischt.....

Wie verhält sich da mit dem Fahrverbot? 1 Monat aus der igO Geschichte ist ja klar. Aber was ist mit § 4(2) BKatV? Werden dann daraus vieleicht 2 Monate?

Danke für Infos

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.06.2010, 17:02 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Der Fall ist durchaus umstritten.

In der Regel ordnen die Behörden kein zusätzliches FV nach § 4 Abs. 2 an, wenn der einzelne Verstoß bereits mit einem FV geahndet wird.
Ausgeschlossen wäre das aber nicht. Des Sammelns von Erfahrungswerten wegen wären wir Dir für eine Rückmeldung sehr verbunden.

Sorry für die unbefriedigende Antwort.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
15.06.2010, 19:26 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

@Durban;

Dann werde ich mich mal melden, wenn der Bescheid eintrifft.
Bei der 2. Geschichte (igO) ist mein Kollege erst gestern gelasert worden.
Mal sehen, was daraus folgt.

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
16.08.2010, 10:56 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Hier kommt die Auflösung zu dem oben beschreibenen Sachverhalt:

Im Bußgeldbescheid zur zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung sind "die Voreintragungen im Verkehrszentralregister bußgelderhöhend berücksichtigt worden" und betragen insgesamt (statt den 160 aus dem Bußgeldrechner) nun 200 Euro plus 22,50 Gebühren.

Ein Fahrverbot von 1 Monat und 3 Punkte wurden natürlich ebenfalls "verhängt".

WD

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.08.2010, 19:34 Uhr

zu: 2 mal zu schnell = verlängertes Fahrverbot?

Vielen Dank für die Rückmeldung!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-008-B

Beide Radfahrer durchfahren lassen

Nur den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrer durchfahren lassen

Hupen und vor beiden Radfahrern abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote