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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
10.04.2010, 20:45 Uhr

Fahren ohne Führerschein (Harzt IV Empfänger)

hi,

was passiert eigentlich mit einem Hartz IV Empfänger wenn er kein Führerschein besitzt, en Unfall baut und dabei noch ungewollt mehrere Leute tötet?

Ich mein Versicherung zahlt ja nix, aber Hartz IV Empfänger kann auch auch nix zahlen, wer zahlt dann? bzw wie ist das Verfahren?

mfg

Ps: nehmen wir mal an das das Auto von einem Kollegen is

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
12.04.2010, 08:51 Uhr

zu: Fahren ohne Führerschein (Harzt IV Empfänger)

Detailliert weiß ich auch nicht, aber kann nicht zahlen ist so ne Sache: Dann gibt es einen Vollstreckungstitel bzw Schuldtitel und dann ist man 30 Jahre zur Zahlung verpflichtet. Falls man also noch vorhat, jemals in diesen Leben mehr als den Mindestbehalt zu verdienen, ist man gut beraten, auch als Hartz 4 Empfänger keine Kosten anzuhäufen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major König
12.04.2010, 21:22 Uhr

zu: Fahren ohne Führerschein (Harzt IV Empfänger)

Also wenn der Wagen den der Hartz4-Empfänger fährt versichert ist, dann zahlt die Versicherung, nimmt den Fahrer aber in Regress.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte

Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?

Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten

Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen

Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt