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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern missbella4eva
09.03.2010, 21:41 Uhr

Umtausch Deutsche Fuehrerschein/US Fuehrerschein

Momentan bin ich Wohnhaft in den USA. Als ich meinen US Fuehrerschein beantragt habe musste ich meinen Deutschen in der US Fuehrerscheinstelle abgeben. Die meinten das die den wieder zurueck nach Deutschland schicken wuerden.

Frage, warum schicken die den wieder nach Deutschland?

wie ist das wenn ich wieder nach Deutschland zurueck kommen wuerde?

Wie kann ich denn meinen Deutschen Fuehrerschein zurueck bekommen?

Wieviel wuerde das kosten?

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10.03.2010, 13:16 Uhr

zu: Umtausch Deutsche Fuehrerschein/US Fuehrerschein

Hallo.

Weshalb die US- Behörde Deinen deutschen Führerschein einkassiert hat, ist Sache des US- Rechts und daher aus deutscher Sicht nur ohne Gewähr zu beantworten.

In Deutschland gibt es aber eine ähnliche Regelung.
Hier wird der ausländiche Führerschein bei Erteilung einer deutschen FE eingezogen, weil jeder nur einen Führerschein haben soll.

Damit soll verhindert werden, dass, wenn jemand seine Fahrerlaubnis verliert und der FS eingezogen wird, jemand fröhlich mit seinem anderen Führerschein weiterfährt und damit die vermeintlich bestehende Fahrerlaubnis nachweist.

Wenn Du wieder nach Deutschland kommen würdest, müsstest Du ja sowieso Deine US- FE nach 6 Monaten in eine deutsche FE umschreiben lassen müssen.
Vermutlich würdest Du dann Deinen alten deutschen Führerschein wiederbekommen (gegen Abgabe des US- Führerscheins).

Wenn Du darüber hinaus den deutschen Führerschein in den USA benötigst, solltest Du Kontakt zur deutschen Fsst aufnehmen. Die können Dir ggf. eine Bescheinigung ausstellen, dass Du im Besitz eines deuteschen Führerscheins bist.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen