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15.01.2010, 21:17 Uhr

Streckenverbot aufgehoben

Annahme:
Wir sind auf einer Bundesstraße.
Es gilt 70 km/h, da demnächste eine Einmündung kommt, an der Autos die Bundestraße befahren oder verlassen können. Es gibt keinen Beschleunigungstreifen.

Nach dieser Einmündung wird ca. 300 m später die Beschränkung wieder aufgehoben.
Ab wann darf ich wieder auf 100 km/h beschleunigen?

100 m, 200 m vor dem Schild, das das Streckenverbot aufhebt?
Oder erst nachdem ich an dem Schild vorbeigefahren bin?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.01.2010, 21:24 Uhr

zu: Streckenverbot aufgehoben

Das Streckenverbot beginnt mit dem Zeichen und endet mit dem Aufhebungszeichen.

Entgegen anderslautender, nicht ausräumbarer Gerüchte darf auch auf dem gesamten Bereich gemessen werden. :)

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?

Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen

Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen

Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet