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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Herr_der_Dinge
13.01.2010, 04:10 Uhr

Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

Hallo,

nachdem ich das Inet und dieses Forum erfolglos durchsucht habe, wende ich mich nun direkt an euch:

Also ich lebe in Deutschland, habe einen Ausl. FS und plane im Sommer nach Mallorca zu fliegen und dort mit meinem FS einen Mietwagen zu fahren.
Meine Frage ist, reicht mein marokkanischer FS für den Urlaub aus oder brauche ich einen internationalen FS?

Gruß und DANKE im voraus

Yassine

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.01.2010, 08:43 Uhr

zu: Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

ein internationaler führerschein ist nur eine übersetzung des nationalen führerscheins. wenn du schon länger als 185 tage in d-land wohnst, darfst du damit hier, also auch in dem eg-gebiet, nicht mehr fahren.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.01.2010, 11:48 Uhr

zu: Auslandsführerschein oder Int. Lappen für EU-Urlaub?

Abgesehen von der Frage nach der Gültigkeit der marokkanischen FE in der EU (die tatsächlich nach 6 Monaten abläuft und umschreibepflichtig wird):

Die Frage, welche Anforderungen die Mietwagenfirma an den Führerscheinnachweis stellt, wird Dir hier keine beantworten können- da musst Du die Mietwagenfirma fragen.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?

Wenn sich die Schranken senken

Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen