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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern JuJu
25.12.2009, 18:27 Uhr

B 17

Hallo,
ich hätte da eine Frage bezüglich des B 17 Führerscheins.

Ich bin (noch) 17 und bin gerade dabei meinen Führerschein zu machen,daher hab ich mich auch für den B 17 Führerschein angemeldet und auch bereits die Gebühren,etc erledigt.
Doch vor einigen Monaten hatte ich mir eine Verletzung zugezogen und konnte nicht an den Fahrstunden teilnehmen.
Nun zu meiner Frage:
Ich werde in einem Monat 18 und habe weder die theoretische noch die praktische Prüfung abgelegt. Was passiert, wenn ich 18 werde,bevor ich dieFahrerlaubnis erwerbe, obwohl ich mich für den B 17 angemeldet habe?

Über eine Antwort würde ich mich freuen,

mfg JuJu

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
27.12.2009, 18:33 Uhr

zu: B 17

Da passiert nichts Großartiges. An dem Tag, wo Du die Fahrprüfung bestehst, bist Du entweder volljährig oder noch nicht. Im letzteren Fall bekommst Du vom Prüfer die Prüfungsbescheinigung, die zum Fahren mit 17 Jahren berechtigt. Andernfalls könntest Du ja eigentlich schon den richtigen Führerschein bekommen, den der Prüfer aber nicht dabeihaben wird (falls er überhaupt schon hergestellt ist).

Er wird dann einen Prüfungsvermerk ans zuständige Straßenverkehrsamt senden, wo Du den Führerschein letztendlich abholst. Ungefähr so wird's ablaufen. Frag am besten bei der Fahrschule nach, wie das bei Euch organisatorisch gelöst wird.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verkehrszeichen gibt Vorfahrt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-102

Verkehrszeichen 3

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat