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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
14.12.2009, 21:37 Uhr

Navi mit Blitzerwarner

Ich habe ein Navi welches eine Blitzwarnfunktion hat. Da es Verboten ist habe ich diese Funktion immer ausgeschaltet .
Kann ich trotzdem bestraft werden ? Darf ein Polizist einfach so mein Navi durchstöbern ?

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15.12.2009, 01:49 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Also braucht man sich jetzt keine Sorgen mehr zu machen ?

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15.12.2009, 12:21 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Der Tatbestand wurde nicht aus dem Bußgeldkatalog gestrichen, sondern hat jetzt nur nicht mehr die Nr. 109a, sondern 247.

Ob Navis mit Blitzer-POI unter die Vorschrift fallen, ist immer noch nicht eindeutig geklärt.

»Da es Verboten ist habe ich diese Funktion immer ausgeschaltet.«

Dann lösch doch einfach die entsprechenden Dateien.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
15.12.2009, 14:34 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Die Software ist fest im Betriebssystem des Navis integriert , die kann man nicht löschen lediglich die Funktion deakivieren. Zumal da auch die Garantie verfallen würde...

Aber gernerll hat der Polizeibeamte aus Datenschutzgründen doch kein Recht mein Navi zu durchstöbern ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
16.12.2009, 12:25 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Ich denke nicht das es da mit der Polizei Schwierigkeiten geben kann, da auf dem Navi ja nur fest installierte Blitzer und womöglich häufige Stellen von mobilen Blitzern gekennzeichnet sind.

Man darf die Blitzerwarnfunktion im Navi nicht mit einem Radarwarngerät verwechseln. Letzteres ist natürlich verboten und kann von der Polizei einkassiert werden.

Das mit deinem Navi geht schon in Ordnung, im Radio hört man ja auch jede Stunde wo aktuell mobile Blitzer stehen und die machen sich damit auch nicht strafbar (bzw. Grauzone).



((Alle Angaben basieren auf Bauchgefühl, ich hab keine Ahnung von dem dazugehörigen Gesetzestext))

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

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Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

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Motorräder

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Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

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Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs