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26.11.2009, 19:39 Uhr

Führerscheintausch

Hallo Leute
Ich arbeite seit ca. 5 Jahren in der Schweiz und hab da auch einen Wohnung. Jedes 2. Wochenende fahre ich nach Deutschland, verbringe auch meinen Urlaub da. Jetzt habe ich mich entschlossen ganz in der Schweiz zu bleiben und wollte deshalb auch meinen Führerschein tauschen. Auf der Führerscheinstelle wollen sie nun einen Nachwweis vom Arbeitgeber das ich immer Auto gefahren bin, der stellte mir jedoch nur einen aus für B aus. Jetzt soll ich eine Kontrollfahrt machen oder verliere den C1. Gibt es da nicht so eine Pendlerregel?

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26.11.2009, 21:28 Uhr

zu: Führerscheintausch

»... und wollte deshalb auch meinen Führerschein tauschen.«

Meines Erachtens hättest du das schon vor Jahren machen müssen, weil du seit Jahren deinen Wohnsitz in CH hast. Soweit ich weiß, gelten ausländische Führerschein in der Schweiz nur für die Dauer von 6 Monaten (vergleichbar der deutschen Regelung). Insofern hattest du Glück, dass du in den vergangenen Jahren keine Probleme bekommen hast.

»Gibt es da nicht so eine Pendlerregel?«

Pendler bist du ja nicht. Ein CH-Führerschein würde in Deutschland prüfungsfrei umgeschrieben werden, und zwar in alle erteilten Klassen. Eigentlich sollte das wegen der Gegenseitigkeit umgekehrt auch so sein. Falls man aber dennoch eine Prüfung der Klasse C1 von dir verlangt, wirst du wohl nicht um diese "Kontrollfahrt" herum kommen.

Frag doch noch mal genau nach, ob eine Umschreibung wirklich nicht prüfungsfrei möglich ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

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Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

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