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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern barkeeper79
16.11.2009, 21:08 Uhr

Wiederholungstäter

Hallo zusammen,

kurze Schilderung: Trunkenheitsfahrt 2003 mit 1,79 Promille -> Führerscheinentzug MPU etc.

Nun, leider, erneut so ein Fall: 15.10.2009 Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille voraussichtlich (Blutuntersuchung liegt noch nicht vor)

Was wird auf mich zukommen. Kostenmäßig?
Länge der Sperrfrist etc...

Vielen Dank im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julien81
18.11.2009, 00:34 Uhr

zu: Wiederholungstäter

Na das liegt im ermässensspielraum der behörde!!!!

Aber kosten sind da das kleinste problem!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nurse
20.11.2009, 22:31 Uhr

nichts gelernt

Da scheint ja die MPU nichts geholfen zu haben?
Alkohol am Steuer ist ein absolutes "no go".
Vielleicht mal eine Beratung in einer Suchtambulanz einholen?
Gut gemeinter Rat von mir.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coboldt
24.11.2009, 13:50 Uhr

Kein Ermessen!

Hier hat die Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen. Es ist die zweite Fahrt unter Alkoholeinfluss. Die Höhe der Promillewerte spielt keine Rolle. Nach § 13 Nr. 2 b FeV muss die Fahrerlaubnisbehörde vor Neuerteilung eine MPU anordnen.

Sperrfrist und Geldstrafe liegen im Ermessen des Tatrichters und entziehen sich meiner Kenntnis. Die Sperre beträgt jedoch mindestens 6 Monate. Ich würde mich so auf 30 Tagessätze einrichten. Die Höhe der Tagessätze berechnen sich aus deinen Bruttoeinkünften.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte

Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032

Dem Kind.

Dem Mann.

Der Frau.