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 Maverickbenn
31.10.2009, 21:06 Uhr
Unfall in der Probezeit
Hallihallo,
ich hatte gestern leider einen Unfall während meiner Probezeit...
Ich bin auf einen Kreisel gefahren, ohne das Auto zu sehen, welche sich im Kreisel befand( war nachts und ich habs irgendwie einfach nicht bemerkt.) Es waren keine Drogen oder Alkohol im Spiel!
Zum Glück war es ein junger Fahrer, mit dem ich mich geeinigt habe dies ersteinmal ohne die Polizei abzuwickeln.
Ich habe ihn leider am vorderen rechten Rad erwischt, sodass sein Auto jetzt nen Totalschaden hat ( Die Achse ist Krumm).
Ich war heute mit meinem Vater nochmal bei ihm, um die Daten der Versicherung zu übermitteln, wobei wir uns eigentlich schon darauf geeinigt haben, dass über die Versicherung laufen zu lassen.(Es gab auch die andere Möglichkeit, da sein Auto nicht allzu großen Wert hatte.)
Die Polizei weiß nichts von dem Unfall, jetzt stellt sich mir die Frage, ob die Versicherung den Unfall weitergibt nach Flensburg, ich Punkte bekomme und evtl zur Nachschulung muss...
wär echt scheiße.
PS: keine Personenschäden, und ich habe "eigentlich" nicht die Vorfahrt missachtet, sondern ihn nicht gesehen, habe sogar, wie man es normalerweise macht auch noch vor dem Kreisel gebremmst...(hatte 2 Beifahrer).
Ich bedanke mich schonmal für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Maverick

 trexer
01.11.2009, 14:58 Uhr
zu: Unfall in der Probezeit
die geben nix weiter. Die Versicherung reguliert den Schaden und mit dem Führerschein und Bußgeld hast du Glück gehabt das der Unfallgegner so nett war und das zufällig keine Polizei vorbeikam.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-124 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Hier beginnt eine Zone mit einer
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte
In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt
Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen
Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert
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