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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steinboeckin
11.10.2009, 15:12 Uhr

euro parking collection plc

Hallo und Guten Tag zusammen,

Ende August wurde mein Auto in Norwegen falsch geparkt. Das Knöllchen über € 30,- hat der Fahrer bezahlt; SAGT ER. (Falls nicht, hat sich meine Frage erledigt; ich werde das natürlich nachholen.)

Vorgestern kommt ein Schreiben aus UK (Inkassobüro?) www.epcplc.com
Die â EUROžOslo kommune Kemnerkontoretâ EUROœ schreibt, ich soll an o.g. Adresse € 90,- bezahlen
â EUROžâ EURO¦Bezeichnung des Verstoßes
(64) Parken oder Halten in einer eingeschränkten Zoneâ EURO¦
â EURO¦Zahlung fällig amâ EURO¦â EUROœ
und
â EUROžâ EURO¦ die obigen Informationen stammen aus externen Quellen. Falls Ihrer Meinung nach ein Irrtum vorliegt, bitten wir sie höflich, gemäß den Anweisungen auf der Rückseite einen Einspruch zu erhebenâ EURO¦â EUROœ

Auf der Rückseite steht:
â EUROžâ EURO¦Einspruchâ EURO¦ onlineâ EURO¦ Anschließend wird ihr Fall durch EPC vorübergehend eingestelltâ EURO¦wenn nötig an die ausstellende Organisation weitergeleitetâ EURO¦â EUROœ

Nun meine Frage(n):

Ich will am WE nach Oslo reisen. Weiss jemand von euch, was mir passiert?
Kennt von jemand von euch diese epcplc.com?

Kann es sein, dass das Knöllchen tatsächlich bezahlt wurde, aber die â EUROžMühlen des Verwaltungsapparatesâ EUROœ zeitgleich/ trotzdem Gang gesetzt wurden? Es steht NICHTS von â EUROžFalls sie schon bezahlt haben sollten, betrachten sie dieses Schreiben als gegenstandlosâ EUROœ, oder so in der Art.

Gruß von
Steinböckin

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31.10.2009, 06:24 Uhr

nur zur Info...

... bevor der Bus weg ist. ;-)

Habe endlich Post. Oslo schreibt:

"... Vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich des oben genannten Falles.

Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Oslo Kommune, Kemnerkontoret die Zahlung für die obige Fallnummer erhalten hat.
Der Fall ist nun als bezahlt abgeschlossen. Zu Ihrer Information, der Fall wurde weiterverfolgt, weil der Verwendungszweck nicht richtig angegeben war.

Mit freundlichen Grüßen

Euro Parking Collection plc..."

Na dann; Gute Weiterfahrt!
Gruß von
steinböckin

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B

Die linke

Die rechte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert