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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Allrounder
29.08.2009, 13:07 Uhr

Abstandsunterschreitung in der Probezeit

Hallo an Alle
ich hab in der Probezeit bei 120 km/h nur einen Abstand von 14 Metern eingehalten also 3/10.
Bußgeld 180 €
1 Monat Fahrverbot
3 Punkte in Flensburg
und bestimmt auch ein Aufbauseminar. Krieg ich evtl. noch etwas schlimmeres, wie Prüfung wiederholen?
Das ist mein erster Verstoß.
Danke im Vorraus

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29.08.2009, 13:49 Uhr

zu: Abstandsunterschreitung in der Probezeit

Du bekommst ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um nochmal zwei Jahre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sistaela
29.08.2009, 14:15 Uhr

zu: Abstandsunterschreitung in der Probezeit

hier ein link:

http://www.verkehrportal.de/abstandsrechner

Nein, die Prüfung musst du nicht wiederholen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

Trinken auf "nüchternen" Magen

"Sturztrunk"

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren