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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condor
20.06.2009, 19:56 Uhr

Autofahren trotz zwangsstilllegung

mir wurde das Auto stillgelegt(tüf und Asu abgelaufen, hatte vergessen es neu zu machen), ich war in Gedanken und hatte leider die Stilllegungsplakette (die mir kurz zuvor angebracht wurde)auf der Frontscheibe nicht bemerkt. Die Polizei hielt mich nach zirka 1 Minute später an, als wenn Sie auf mich gewartet hätten. Der Polizist stellte gleich eine Strafanzeige gegen mich.
Die Fragen ist, was kann mir da passieren bekomme ich Punkte, verliere ich mein Führerschein oder vielleicht schlimmeres Ich wäre Euch dankbar, wenn Jemand mir eine Antwort geben kann

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21.06.2009, 02:19 Uhr

Vielen Dank

vielen Dank Kahleberger für Deine Antwort, daß hat mich etwas beruhigt.
Nur weist Du,daß mit der Strafanzeige macht mir Kopfschmerzen

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21.06.2009, 13:38 Uhr

zu: Autofahren trotz zwangsstilllegung

Ein roter Punkt am Auto.......und den siehtst du nicht..............haha
Jack

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21.06.2009, 16:08 Uhr

zu: Autofahren trotz zwangsstilllegung

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist das A und O im Umgang mit anderen Menschen, die auch fahren. Dir scheint das gleichgülltig zu sein. Also trage auch die Konsequenzen...........und gib deinen Lappen ab..............Ist besser so für alle!!
Jack

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21.06.2009, 20:07 Uhr

zu: Autofahren trotz zwangsstilllegung

guter Rat, mister Jack405

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Vor Bordsteinabsenkungen

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-102

Sie müssen äußerst rechts fahren

Sie müssen mit schlechtem Fahrbahnrand rechnen

Sie dürfen auf dem angrenzenden Gehweg parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m