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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drogenixgut
19.06.2009, 06:53 Uhr

Hilfe!!

habe vor über 10 jahren meine scheine freiwillig abgegeben(123) weil das KVR München stress gemacht hat ohne ende wegen drogenkonsums,es lag aber kein verkehrsverstoss vor!
wer weiß was jetzt zu tun ist,ich will mein lappen wieder haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
19.06.2009, 07:20 Uhr

zu: Hilfe!!

Ich würde mich an deiner Stelle mit dem Problem an
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?
wenden.
Ich denke, da stößt du auf mehr Erfahrene (egal ob durchs Leben oder beruflich) als hier, die dir sicher gerne (kostenfrei und kompetent wie hier) beratend weiter helfen.

Das soll keine Abwerbung sein. Beide Foren können gut nebeneinander leben. Nur sind ab und zu die Schwerpunkte anders gelegt.
Viel Erfolg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DeMaus
25.06.2009, 17:49 Uhr

zu: Hilfe!!

Man sollte sich viell bei der führerschein stelle melden und mit dennen drüber sprechen sowar es bei meinem freund ...und die gibt nähere auskünfte wie du vor gehen musst ...

ich denke das du trotzdem eine mpu machen musst und vorweisen kannst das du 1 jahr ohne drogen aus gekommen bist und nicht wieder was damit zu tun hast sonst wird es nix ...

viel glück und weg von denn drogen bringt nix für das bisschen fun musste soviel geld zahlen

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.7.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch wird die Größe der Fliehkraft in Kurven beeinflusst?

Durch den Fahrtwind

Durch den Kurvenradius

Durch die Geschwindigkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein