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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stegibo
07.05.2009, 14:13 Uhr

Fahrstreifenwahl

Hallo,
darf ich mit einem Roller, 50 ccm 45 km/h, auch auf dem linken von zwei Fahrstreifen fahren oder muss ich den rechten benutzen?

MfG
Stegibo

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
07.05.2009, 17:06 Uhr

zu: Fahrstreifenwahl

Auch ein Roller ist ein KFZ und hat daher im Stadtverkehr bei mehreren markierten Fahrstreifen die freie Fahrstreifenwahl.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stegibo
07.05.2009, 17:20 Uhr

zu: Fahrstreifenwahl

Hab irgendwo gelesen, dass langsamfahrende Fahrzeuge den rechten benutzen müssen?
Gehört ein Roller mit max. 45 km/h zu solchen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
07.05.2009, 22:15 Uhr

zu: Fahrstreifenwahl

Unter "langsamfahrende Fahrzeuge" versteht man z.B.: Traktoren, Mofa oder Radfahrer.
Also alles, was nicht wesentlich mehr als 25 - 30 km/h fährt.

Ansonsten gilt für alle Kfz bis 3,5 t zgM igO die freie Fahrstreifenwahl.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stegibo
07.05.2009, 22:34 Uhr

zu: Fahrstreifenwahl

Vielen Dank! :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-013

Sie dürfen nicht in diese Straße einfahren

Sie dürfen in diese Straße einfahren

Aus dieser Straße können Fahrzeuge kommen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung