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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern artur4ik
02.05.2009, 21:27 Uhr

D vorhanden. Aber nicht Fahrerlaubnis z. Fahrgastbeförderung

Hallo,
ich habe schon lange meinen Führerschein - so etwa 12 Jahre.
Und so war es früher üblich - so war es bei uns in Kassel, wenn man wollte -, dass man gleichzeitig die Klasse D,C,B macht.
So, jetzt wollte ich einen Busführerschein machen, mit dem ich dann Personen transportieren kann. Also schaute ich in meinen Führerschein rein und sah, dass ich die Klasse D bereits habe - waren ja früher Zahlen, aber keine Klassen. Das einzige was ich nicht habe ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Jetzt wollte ich mal fragen, ob es für mich günstiger geht. Sprich, dass ich vielleicht keine Fahrschule besuchen muss bzw. nur wenige Fahrstunden in Anspruch nehmen muss.

Ich bedanke mich bei euch.

Mit freundlichen Grüßen

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02.05.2009, 23:48 Uhr

zu: D vorhanden. Aber nicht Fahrerlaubnis z. Fahrgastbeförderung

Vor 12 Jahren - das war dann 1997.
Damals gab es im zivilen Bereich keine Klasse D. Es gab die Klasse 1,2,3,4,5. Zusätzlich zur Klasse 2 bzw. 3 gab es den gelben Schein: "Führerschein zur Fahrgastbeförderung", dieser musste aber alle 3 Jahre verlängert werden.
Die Angaben des TE können also nicht richtig sein.
Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

An Grundstücksausfahrten

An Straßenkreuzungen und -einmündungen