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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HubertK
06.04.2009, 23:22 Uhr

Begleitetes Fahren, bald 18

Hallo. Habe meinen Führerschein mit begleitetem Fahren gemacht und beim Bestehen der Prüfung nur diese lila Prüfbescheinigung bekommen.
Ich werde bald 18 und will nun wissen, wie ich da an meinen richtigen Führerschein komme. Kann ich mir den einfach beim Straßenverkehrsamt abholen oder muss ich den erst noch extra beantragen? Falls ja, muss ich dafür auch zum Straßenverkehrsamt oder kann ich das auch über Telefon/Internet machen?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.04.2009, 11:42 Uhr

zu: Begleitetes Fahren, bald 18

Bis dahin kannst Du übrigens mit Deiner Prüfbescheinigung (bis maximal drei Monate nach Deinem Geburtstag) ohne Begleitung fahren.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Die Straßenbahn muss warten

Sie müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-102 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- vorausschauend fahren