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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenfee
25.03.2009, 13:12 Uhr

A B

Hallo,

ich habe mich in meiner Fahrschule für den Führerschein A und B angemeldet. Allerdings nun beim Amt nur den B Führerschein beantragt, da ich dachte, dass meine finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Da ich aber unbedingt meinen Motorradführerschein machen möchte und auch schon alle Theoriestunden hinter mir habe, wollte ich mich nun doch mal erkundigen, was man so ungefähr für beide Klassen zusammen bezahlt!?
Ich habe für B noch keine Fahrstunden genommen, habe aber auf dem Fahrübungsplatz schon mehrmals geübt und stelle mich gar nicht so doof an. Einparken, Gefahrenbremsung und Schalten ist also kein Problem mehr.

Ich freu mich über Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
25.03.2009, 20:27 Uhr

zu: A B

Nichts für Ungut, aber die Einschätzung der Fahrschüler enden meistens darin, daß sie nach drei Doppelstunden die Sonderfahrten machen wollen und spätestens danach kommt die Frage nach der Prüfung, ... wenn man ihnen nicht mal die Ausbildungsdiagrammkarte unter die Nase hält und zeigt, was so alles (nahezu) perfekt klappen muß.
Laß Dir in Deiner Fahrschule mal eine solche Karte geben und führ sie Dir mal zu Gemüte.

Was die Preise für A & B in Kombination angeht, wird es wieder recht kniffelig, denn jede Region hat verschiedene Preise.
Meiner Erfahrung nach muß man mit 2500 Euro rechnen (plus TÜV).
Es soll aber auch Landstriche geben, wo man es für 1500 Euro bekommt!
Die nächste Frage ist dann eben noch wieviele Fahrstunden brauchst Du und wie gut sind Deine Vorkenntnisse im Umgang mit Motorrädern?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken