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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dave
05.02.2009, 17:40 Uhr

Nachschulung?? Bußgeldbescheid?!?

Hallo, ich wurde letztes Jahr im November geblitzt, 25km/h zuschnell, gute scheiße dachte ich führerschein weg und nachschulung. Doch als dann das schreiben der verkehrsbehörde kam stand darin das sie nicht genau erkennen können wer das auto gefahren ist. Alles schön und gut. Heute bekam ich ein schreiben das ich 40€ Bußgeld 25 Bearbeitungsgebühr zahlen muss und 1 Punkt in Flensburg bekomme. Aber von einer Nachschulung stand nichts drin. Bekomm ich da noch ein Schreiben oder haben dies übersehen das ich noch fahranfänger bin bzw. in der Probezeit??

gruß Dave

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.02.2009, 00:01 Uhr

zu: Nachschulung?? Bußgeldbescheid?!?

Der Bußgeldbescheid kommt von der Bußgeldstelle, die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt von der Führerscheinstelle. Bis diese Anordnung kommt, können noch Wochen oder Monate vergehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
06.02.2009, 14:01 Uhr

zu: Nachschulung?? Bußgeldbescheid?!?

...und Führerschein weg wird nicht passieren wenn du in der vorgebenen zeit nach erhalten des Briefes von der Führerscheinstelle das Aufbauseminar besuchst.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Vorsichtig links vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-112-B

Den Radfahrer geradeaus durchfahren lassen

Vor dem Radfahrer abbiegen, weil der motorisierte Verkehr Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen