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 Yoshi08
28.12.2008, 14:10 Uhr
Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Hallo!
Ich wohne in Baden-Württemberg.
Ich hab seit fast 3 Wochen den B17. Die Begleitpersonen sind meine Eltern.
Morgen bin ich für 2 Tage bei meinen Großeltern. Wäre es möglich, morgen das zu beantragen, dass ich morgen gleich mit ihm fahren könnte oder dauert das länger?
Muss ich da zum Landratsamt gehen oder wohin? Und muss das dann im gleichen sein, weil meine Großeltern wohnen in einem anderen Landkreis.
Vielen Dank!
Euer Yoshi08
 bs01
28.12.2008, 14:21 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Da der Begleiter nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben darf, muß das überprüft werden. Im Regelfall wird also eine Eintragung nicht sofort möglich sein. Zuständig ist das Landratsamt/Führerscheinstelle, die DEINEN Führerschein ausgestellt hat. Anrufen, Nachfragen !!!
Gruß
bs01
 Ellysa
28.12.2008, 14:29 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Behörden sind ja recht schnell, aber nach den Weihnachtsfeiertagen werden die sowieso einen Berg Arbeit haben. Und 2 Tage lohnt doch sowieso kaum, hast du deine Großeltern überhaupt gefragt, ob die dich mit ihrem Auto fahren lassen wollen? Ich würd den Aufwand nur betreiben, wenn du öfters da bist...
 Yoshi08
28.12.2008, 18:46 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Ok, vielen Dank für eure Antworten.
Na ja, dann werd ich´s jetzt wohl erst mal nicht machen.
Auch wenn´s nur laut BKat. ein B-Verstoß ist, werde ich es unter keinen Umständen riskieren
 Georg_g
28.12.2008, 19:06 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Obwohl es nur ein B-Verstoß wäre, würde die Fahrerlaubnis widerrufen und erst neu erteilt werden, wenn du an einem Aufbauseminar teilgenommen hättest.
 Yoshi08
01.01.2009, 14:01 Uhr
zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen
Oh nein, das riskier´ich nicht, vielen Dank :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-105-B / 3 Fehlerpunkte
Warum kann Befahren dieser ungleichmäßig beleuchteten Straße gefährlich werden?

Weil Fußgänger, die in einem Dunkelfeld die Straße überqueren, leicht übersehen werden können
Weil entgegenkommende Kraftfahrzeuge erst spät zu erkennen sind
Weil schlecht beleuchtete Fahrzeuge in den Dunkelfeldern schwer zu erkennen sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-102-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrlinie müssen Sie in dieser Einbahnstraße einhalten?

Die linke
Die rechte
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