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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern UR
04.11.2008, 12:54 Uhr

Prozentregelung der zulässigen Anhängelast

Ich habe davon gehört, dass es bei der im Fahrzeugschein / Fzg-Brief / Zulassungsbescheinigung eingetragenen maximalen zulässigen Anhängelast um einen Wert handelt, der nur bis zu einer Steigung / einem Gefälle von 8% seine Gültigkeit hat.
Ist das So?
Wo steht das?
Wie berechnet man die zul.GM in Bezug auf Steigung / Gefälle, wenn es mehr als 8% sind?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.11.2008, 14:16 Uhr

zu: Prozentregelung der zulässigen Anhängelast

Die StVZO unterscheidet nicht nach der Stärke des Gefälles oder der Steigung. Entweder ist eine solche Unterscheidung Bestandteil der Betriebserlaubnis, dann stehen beide Werte in den Fahrzeugpapieren.

Oder es handelt sich nur um eine Empfehlung des Fz.-Herstellers, dann würden die verschiedenen Werte in der Betriebsanleitung stehen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-106 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist rechtzeitiges Bremsen beim Annähern an Zebrastreifen besonders wichtig?

Damit Auffahrunfälle vermieden werden

Damit Fußgänger nicht erschreckt oder verunsichert werden

Damit die Räder rechtzeitig blockieren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden