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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rescueflo
30.10.2008, 21:17 Uhr

Traktor mit altem 3er

Hallo zusammen

ich hab mal eine Frage

ich hab 1997 meinen FS gemacht

nach der Umschreibung bin ich im Besitz folgender eingetragener Klassen
B / C1 / BE / C1E / M / L

meine Frage nun - darf ich sofern ich es nachweisen kann, daß ich landwirtschaftlich unterwegs bin einen Traktor mit Höchstgeschwindigkeit über 32 kmh fahren?

ich hörte schon unterschiedliche aussagen - drum meine Frage in diesem Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.10.2008, 23:09 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

nein, darfst du nicht
§6 abs 3 fev

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.10.2008, 01:16 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

Das geht schon, da man auf Antrag auch die Klasse T erteilt bekommt, wenn man eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen kann. Und mit der Klasse T kannst du dann Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-005 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Wenn Sie dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen

Vor dem Abbiegen in eine Einmündung oder in ein Grundstück

Wenn Sie eine abknickende Vorfahrtstraße in gerader Richtung verlassen wollen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-005-B

Vor der Kreuzung warten

Ohne halten abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

Mit einem Hindernis durch einen Wildunfall

Auf neu angelegten Straßen sind Wildunfälle nicht zu befürchten

Wild überquert unerwartet die Fahrbahn