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 bolek
15.10.2008, 18:41 Uhr
Kann jemand helfen??
Hallo Zusammen,
ich hab da mal´ne Frage...Und zwar habe ich am 14.05.2008 ein Schreiben bekommen, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 22km/h überschritten habe. Ich habe dann dieses obligatorische Schreiben, ob man den Verstoß zugibt o. nicht ausgefüllt u.dann wieder zurückgeschickt.
Seitdem hab ich nichts mehr gehört von denen.
Kann mir jemand von euch sagen, wann diese Strafe verfällt??
Vielen Dank im voraus!
LG

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-106 / 3 Fehlerpunkte
Wann ist das Überholen verboten?
Wenn Sie nicht wesentlich schneller fahren können als der zu Überholende
Wenn Sie nicht die gesamte Überholstrecke überblicken
Wenn die Verkehrslage unklar ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte
Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?
Nur für Sie
Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren
Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf Vorfahrt
- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße
- bis zum Ortsende
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