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 bolek
13.10.2008, 12:06 Uhr
Wann verfällt die Strafe??
Hallo Zusammen,
ich hab da mal´ne Frage...Und zwar habe ich am 14.05.2008 ein Schreiben bekommen, dass ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 22km/h überschritten habe. Ich habe dann dieses obligatorische Schreiben, ob man den Verstoß zugibt o. nicht ausgefüllt u.dann wieder zurückgeschickt.
Seitdem hab ich nichts mehr gehört von denen.
Kann mir jemand von euch sagen, wann diese Strafe verfällt??
Vielen Dank im voraus!
LG

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht
Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite
Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen
Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte
Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?
Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind
Rechtzeitig und vorsichtig bremsen
Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen
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