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01.10.2008, 14:10 Uhr

Vorfahrt Fahrradstraße?!

Es gibt ja mittlerweile viele Fahrradstraßen. Mir ist die Vorfahrtsregelung nicht ganz klar und diese ist m.E. auch in der StVO nicht deutlich geregelt. Habe ich als Radfahrer dort immer Vorfahrt? Wenn Autos zugelassen sind, müssen diese dann rechts vor links gewähren, Radfahrer aber nicht? Freue mich über kompetente Antworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.10.2008, 14:44 Uhr

zu: Vorfahrt Fahrradstraße?!

An sich gibt es für Fahrradstraßen keine Sonderregelungen.

Fahrradstraßen sollen gegenüber anderen Straßen grundsätzlich bevorrechtigt werden.

Dennoch gilt ausschließlich, wie die Kreuzung im Einzelfall gestaltet ist. Sind keine Verkehrszeichen vorhanden, gilt r-v-l.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

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In Einbahnstraßen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

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