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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Herbert123
27.09.2008, 10:21 Uhr

Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo,
mein Jünster hat seinen Führerschein mit gemacht. Auf der Prüfbescheinigung steht folgender Satz: ...ist berechtigt, die Kraftfahrzeuge der Klassen L, B, M, T/S zu führen.
Was bedeutet nun Klasse T/S? Darf mein Sohn auch Klasse T fahren?
Hat sich die Behöre verschrieben?

Mfg
herbert

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
27.09.2008, 11:01 Uhr

zu: Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo Herbert,
das gab es hier im Forum schon mal:

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17960&a
mp;forum=2


Wenn du dann noch Fragen hast, meld dich nochmal.

Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu riskanter Fahrweise

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu verzögerter Reaktion

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Der Radfahrer muss warten

Ich muss warten