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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleenJenny222
22.08.2008, 17:05 Uhr

B17 mit dem Roller ins Ausland!

Hallo,
hab mal wieder ne Frage :D Da ich nur 8km von Österreich entfernt wohne treibt es uns auch öfters ins Ausland! Nun meine Frage, ich besitze den Führerschein B17 und darf damit ja einen Roller fahren. Allerdings ist dieser "Rote Zettel" ja nur in Deutschland gültig. Darf ich dann überhaupt mit dem Roller über die Österreichische Grenze fahren? Oder fahr ich da dann quasi ohne (gültigen) Führerschein? Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es, legal mit dem Roller nach Österreich zu fahren? xD
Kann ich bei der Führerscheinstelle den normalen Kartenführerschein für den Roller beantragen? Oder ist dies nicht nötig?

Hoffe ihr versteht meine Frage!
Schonmal Danke und liebe Grüße ;-)

KleenJenny222

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.08.2008, 11:17 Uhr

zu: B17 mit dem Roller ins Ausland!

Der "rosa Zettel" ist tatsächlich bei den südlichen Nachbarn ungültig.
Du kannst Dir aber bei der Fsst einen Kartenführerschein für die Klassen M,L und S ausstellen lassen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
23.08.2008, 11:22 Uhr

zu: B17 mit dem Roller ins Ausland!

Hallo,

ich habe mal gehört, dass man mit den 50er Rollern gar nicht ins Ausland fahren darf, weil diese Versicherungskennzeichen immer nur im jeweiligen Land gültig sind.
Ist das falsch? Oder darf man nur nicht außerhalb der EU fahren?

gruß
Alex

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird