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29.06.2008, 21:01 Uhr

Roller Höherlegung

Hallo

Mich haben die Grüne gestern angehalten mit einem Roller.Ich habe Auto- und Motorradführerschen. Der Grüne hat dann gesagt das die Höherlegung nicht erlaubt ist und es gibt eine Anzeige und 50 € Strafe.
Jetzt ist meine Frage weil ich ja noch in der probzeit bin ob die mir die velängern oder ob ich ein Aufbauseminar machen muss.

Danke schon mal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.06.2008, 12:23 Uhr

zu: Roller Höherlegung

beides; aufbauseminar + pz-verlängerung da durch das höherlegen die betriebserlaubnis erloschen ist

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
01.07.2008, 11:45 Uhr

zu: Roller Höherlegung

wie hast du den roller höher gelegt? grössere reifen oder die federn.
bei den reifen würde ich mal nach einer ABE schauen. kenne viele die grössere reifen aufziehen wg. der fahrstabilität. d

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-015

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

In Einbahnstraßen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf einen Sonderweg für Fußgänger