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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.06.2008, 11:44 Uhr

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Bei 27 Punkten ist nichts mehr zu retten. Die Fahrerlaubnis wird entzogen und frühestens nach 6 Monaten und einer positiven MPU neu erteilt.

Sind es denn sicher so viele Punkte? Wann und wie kamen die denn zustande?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.06.2008, 11:58 Uhr

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warst du schon bei einem aufbauseminar zum punkteabbau ?
bzw. bist du von deinem sva darauf hingewiesen worden ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
20.06.2008, 12:32 Uhr

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»Ja mehrere seminar davon evt. 6 punkte weg bleiben 21 und weiss immer noch net wie ich um die weg nahme u mpu drumerum komm«

Da war doch eigentlich genug Gelegenheit gewesen, um einmal über eine Verhaltensänderung nachzudenken.

Aber egal, mit Bussen und Bahnen kommt man ja auch vorwärts. Und man hat tatsächlich endlich mal Zeit zum Nachdenken, warum man sich im Strassenverkehr ständig Ärger einhandelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.06.2008, 12:38 Uhr

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Ich würde empfehlen, zunächst mal den genauen Punktestand zu erfragen:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/VZR
/vzr_auskunft.htm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
20.06.2008, 13:15 Uhr

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1. Wurdest Du schon in irgendeiner Weise vom SVA benachrichtigt?

2. Wenn ja, wieviele Punkte hattest Du, bevor die Benachrichtigung eintraf? Waren noch Punkte innerhalb der Überliegefrist, oder wärest Du wieder auf 0 gewesen?

3. Warst Du auch schon bei einer Verkehrspsychologischen Beratung?

4. Hast Du Dir schon einen Auszug Deiner Kartei aus dem Verkehsrszentralregister schicken lassen?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

In Einbahnstraßen

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-010 / 3 Fehlerpunkte

Worauf kann Warnblinklicht hinweisen?

Auf einen Stau

Auf Schulbusse, bei denen Kinder ein- oder aussteigen

Auf liegen gebliebene Fahrzeuge