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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alela
02.06.2008, 18:14 Uhr

Probezeitverlängerung?

Probezeitverlängerung?

Mir ist wegen einem Unfall die Probezeit um 2 weitere Jahre verlängert worden.
Wenn ich einen 3. Verstoß habe in der verlängerten Probezeit, wird dann ab dem 3. Verstoß die Probezeit bis zum Enzug der Fahrerlaubnis diese Zeit hinten angehängt? Ich weiß zwar daß die Entzugszeit hinten angehängt wird, also die 3 Monate, aber ob es ab dem Verstoß zählt weiß ich nicht. Für eine kompetente Antwort wäre ich dankbar.

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02.06.2008, 20:49 Uhr

zu: Probezeitverlängerung?

"Hinten angehängt" ist vielleicht etwas zu kompliziert ausgedrückt.
Es ist lediglich so, dass Die Probezeit während des Entzuges ruht, davor und danach läuft sich ganz normal.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers