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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Litzi
23.05.2008, 20:33 Uhr

Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Hallo ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall ich habe einem Radfahrer die Vorfahrt genommen und habe ihn damit umgestoßen
Dem Mann ist zu Glück nichts passiert nur das Fahrrad war leicht beschädigt und die Hose war defekt.Die Polizei hat alles aufgenommen.Heute bekamm ich einen Brief mit 85 Euro Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg
Da ich noch in der Probezeit bin weis ich nicht ob ich deswegen meinen Führerschein abgeben muss
Könnt ihr mir da weiter helfen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kathi_2310
23.05.2008, 21:39 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

hey,
ne freundin von mir hatte eine fast gleiches problem. sie musste ein aifbauseminar machen und hat 2 jahre probezeit aufgebrummt bekommen. ich bin mir aber nicht 100%ig sicher. schreibe doch einfach mal einem anwalt für verkehrsrecht, der kann dir bestimmt weiterhelfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2008, 00:11 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Bei dem Verstoß handelte es sich um einen A- Verstoß. Daher wird in absehbarer Zeit ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert werden.

Sollte das Aufbausemianr nicht fristgerecht besucht werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen, sonst nicht.
Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit ist die Fleppe weg.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie verdoppeln Ihre Geschwindigkeit. Wie verändert sich der Bremsweg?

Er wirdmal so lang

Er wirdmal so lang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Durch schadhafte Schalldämpfer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129

Motorrad ohne Beiwagen

Motorrad mit Beiwagen

Pkw