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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NetJack
23.05.2008, 14:35 Uhr

Verschiedene Fragen zum Verhalten im Straßenverkehr

Hi,

im Laufe der Zeit habe ich als aufmerksamer Verkehrsteilnehmer ein paar Fragen gesammelt, über die man im Bekanntenkreis zwar viel diskutiert und jeder seine Meinung für die richtige hält, aber so richtig weiß oft niemand, was nun wirklich stimmt. Deshalb hoff ich mal darauf, hier ein paar Fakten zu erhalten:

1. Folgende Situation auf einer zweispurigen Autobahn:
Ich fahre links 100 km/h, denn mehr ist beispielsweise aufgrund von Straßenschäden nicht erlaubt. Hinter mir drängelt jemand oder sagen wir mal, er ist schneller und will vorbei. Muss ich nach rechts rüber fahren, um ihn vorbeizulassen? Ich mein, ich fahr ja schon 100 und mehr ist nicht erlaubt!?
Wie verhält es sich auf einer dreispurigen Autobahn wenn ich in der Mitte fahre und jemand hinter mir "drängelt"? Hier könnte er ja links vorbeifahren.
Könnte ich in diesen Fällen bestraft werden?
Was ist wenn keine Begrenzung vorliegt, ich permanent links fahre und somit schnellere Fahrzeuge hinter mir aufhalte?.... Kann ich hier eine Geldstrafe kassieren?

2. ... Wenn jemand permanent links fährt (Autobahn, keine Geschwindigkeitbegrenzung), darf ich als schneller fahrender Verkehrsteilnehmer auch rechts überholen, wenn dort alles frei ist, oder ist dies nicht erlaubt?

3. Wenn ich in einen Kreisverkehr einfahre und direkt rechts wieder rausfahren will, blinke ich i. d. R. schon vor dem Einfahren nach rechts. Ist dies korrekt oder sogar Pflicht oder gibt es da keine eindeutige Regelung?

4. Muss man bei abknickenden Vorfahrtstraßen blinken oder nicht? Ich bin definitiv für "JA".

5. Auf Autobahnen sehe ich oft das normale Schild für "Überholverbot": Darunter werden separat Schilder mit Bussen, LKWs und PKWs mit Anhänger angezeigt. Was bedeutet dies?
Ich würde sagen, das das Überholverbot nur für diese Fahrzeuge gilt. Aber was ist dann der Unterschied zu dem Überholverbots-Schild auf dem links ein LKW und rechts ein PKW zu sehen ist? Gilt dies widerum nicht für PKWs mit Anhänger und für Busse?



Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.05.2008, 17:14 Uhr

zu: Verschiedene Fragen zum Verhalten im Straßenverkehr

1a: In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot; § 2 Abs. 2 StVO.
Somit ist nach § 7 Abs. 1 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich der am weitesten rechts liegende Fahrstreifen zu wählen. Der ggf. mittlere und linkere Fahrstreifen ist nur zum Überholen zu benutzen, wobei der linke Fahrstreifen tatsächlich nur während des Überholvorgangs, der mittlere auch bei stärkerem Verkehr auf dem rechten Fahrstreifen benutzt werden darf.

Wie schnell der andere fährt, geht Dich nichts an. Es ist nicht Deine Sache, andere am Schnellerfahren zu hindern. Möglicherweise hat das betreffende Fahrzeug ja sogar Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO.
Im Extremfall kann das Hindern am Überholen den Straftatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen.

1b: S.O.: Auch den mittleren Fahrstreifen darfst Du nicht befahren, wenn rechts frei ist. Bei Behinderung eines anderen kosten das 40 Euro und gibt einen Punkt, die Folgen einer rechtswidrigen Nötigung wären natürlich gravierender.

1c: Wenn Du dabei die ganze Zeit Deinerseits langsamere Fahrzeuge überholst, ist das ok. Wenn nicht, dann geht das tatsächlich in Richtung Nötigung

2.: Rechtsüberholen ist grundsätzlich verboten, auch auf Autobahnen und anderen mehrstreifigen Straßen.
Ausnahmen:
- innerorts darf auf mehrspuren Straßen vom Rechtsfahrgebot abgewichen und rechts überholt werden.
- wenn sich auf allen (!) Fahrstreifen Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller gefahren werden als links.
- Bei einer Geschwindigkeit auf dem linken Fahrstreifen von nicht mehr als 80 km/h darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h überholt werden.

3.: Das ist streng genommen sogar verboten; bei der Einfahrt in einen Kreisel darf nicht geblinkt werden. Wird aber geduldet und ist u.U. auch nicht unsinnvoll.

4.: Ja, wenn man die Fahrtrichtung ändert (z.B. auf der Vorfahrtstraße bleibt) (§ 9 Abs. 1 S. 2 StVO)

5.: HIer liegst Du goldrichtig.

mfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Brainstorm
12.06.2008, 20:31 Uhr

zu: Verschiedene Fragen zum Verhalten im Straßenverkehr

Da war noch etwas ("gefunden" in der StVO):

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.


MfG, Brainstorm

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Beginn einer Umleitung

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten