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14.05.2008, 12:22 Uhr

125er mit Autoführerschein in Italien, Frankreich und wo son

In Italien wird - auch nach Aussage der Polizei wie auch von Rollervermietern - der EU-Führerschein B (auch wenn er in Deutschland ausgestellt ist) für 125er akzeptiert. In Frankreich wohl nur, wenn er mindestens 2 Jahre alt ist. Wie sieht es in anderen Ländern aus? Gibt es im Schadensfall Probleme mit der Versicherung? Gilt das auch für in Deutschland zugelassene 125er?
Danke

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung endet ein Fahrstreifen. Wie haben sich die Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu verhalten?

An den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, notfalls Warnzeichen geben

Den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen den Übergang nach dem Reißverschlussverfahren ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt