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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kealopian
02.05.2008, 11:41 Uhr

Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Hallo, liebe Wissenden!
Nun kurz und knapp meine (vll. etwas komplizierte) Frage.

Meine Freundin hat Anfang Juni letzten Jahres ihre Theorieprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden, dann allerdings Ende August letzten Jahres nicht nur die Fahrschule, sondern auch das Bundesland gewechselt (jetzt in Niedersachsen). Ihre Unterlagen wechselten dabei u.A. von TÜV-Süd zu TÜV-Nord. Die beiden Chefs ihrer jetzigen Fahrschule sagten ihr beim Wechsel (also im August), dass sie nun noch einmal 12 Monate Zeit hätte, ihre praktische Prüfung abzulegen.

Meine Frage also nochmal knapp: Hat meine Freundin noch bis Anfang Juni, oder bis Ende August Zeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.05.2008, 12:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

nur bis Anfang Juni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
02.05.2008, 20:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Kannst du hier nachlesen:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
18


Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte

Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032

Dem Mann.

Dem Kind.

Der Frau.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung