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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
20.04.2008, 11:56 Uhr

Frage zu Radweg der endet

Hallo Zusammen,

Frage zu folgender Situation:
Innerorts normale Straße mit einem kombinierten Rad-/Gehweg auf der rechten Seite. Der Radweg endet, aber der Gehweg geht weiter. Es befinden sich keine Leitlinien, die den Radweg auf die Straße leiten.

Ich fahre dort und der Radfahrer macht einen Schulter nach hinten um zu schauen, ob Autos kommen. Er sieht mich und mehrere nachfolgende Autos, dreht seinen Kopf wieder nach vorne und fährt in die Straße genau vor mein Auto. Ich hupe natürlich, weil ich erschrocken bin. Anschließend wurde ich vom Radfahrer angeschimpft, weil ich ihn rauslassen müßte. Ich habe geantwortet, daß er, wenn Autos von hinten kommen, warten muß und erst dann in die Straße einfahren darf.

Wer hat Recht?

Vielen Dank für die Antworten.


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
20.04.2008, 15:38 Uhr

zu: Frage zu Radweg der endet

Ich würde auch vermuten, dass der Radfahrer warten muss. Er wechselt ja quasi die Spur. Man kann wohl kaum von einem ortsfremden Autofahrer erwarten, dass er die Situation rechtzeitig erkennt und dem Radfahrer Vorrang gewährt. Das würde mich schon sehr überraschen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
20.04.2008, 23:16 Uhr

Danke!

nix

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden