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 hang_loose
14.04.2008, 18:00 Uhr
Auffahrunfall
hallo,
heute kam es, wie es nie kommen sollte, ich war auf dem weg durch die stadt (einen weg den ich täglich zurücklege und daher schaltet man leider oft auf "autopilot").
ich fing an zu träumen und bemerkte nicht, dass die autos vor mir zum stillstand kamen. die stehenden autos sah ich erst viel zu spät und konnte den auffahrunfall nicht mehr verhindern.
da der wagen vor mir nicht auf der bremse stand schob ich ihn auch noch leicht auf das davorstehende fahrzeug (minimal, kaum berührt). wer der schuldige ist steht außer frage.
nun würde ich gern wissen mit welcher strafe ich zu rechnen habe und ob ich die schäden an beiden fahrzeugen zu tragen habe (hatte der vordermann zu wenig stand-abstand?). Die Frau der ich auffuhr meinte, sie sei anfällig für Schleudertraumata, was muss ich erwarten, wenn dies wirklich eintritt?
zählt dies als normaler auffahrunfall oder als fahrlässige straftat (da die autos ja standen). der polizist meinte etwas von unangepasster geschwindigkeit, was allerdings nicht der fall war, da es einfach daran lag, dass ich mit den gedanken woanders war und bremsspuren gab es auch keine wo man hätte die geschwindigkeit errechnen können.
wäre für eine antwort sehr dankbar.

 jules17
14.04.2008, 18:19 Uhr
zu: Auffahrunfall
also mal alles nach der Reihe:
1. Zu wenig Stand-Abstand gibt es nicht. Wenn jeder einen Sicherheitsabstand fuer den Fall eines Auffahrunfalls halten muesste, haetten ja die ganzen autos keinen Platz mehr.
2. Schleudertrauma: evtl Anzeige wegen fahrlaessiger Koerperverletzung, du bzw. deine Haftpflichtversicherung muss die Behandlungskosten tragen
3. Typischer Auffahrunfall
4. Zu dem mit der unangepassten Geschwindigkeit kann ich dir nur sagen, dass die Polizei das so gut wie immer behaupten kann.
Das mit der Bremsspur ist Kaese. Unangepasste Geschwindigkeit ist keine Geschwindigkeit, die man in Zahlen ausdruecken kann, sondern einfach die Tatsache, dass du den Umstaenden entsprechend zu schnell warst. Das kann man bei jeder Geschwindigkeit begehen. Unabhaengig vom Tempolimit, etc.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.
Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-006 / 3 Fehlerpunkte
Ein Radfahrer verhält sich falsch, indem er ohne abzusteigen die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen überqueren will. Was ist richtig?
Nachgeben und den Radfahrer überqueren lassen
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