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11.04.2008, 17:06 Uhr

Neueröffnung einer Fahrschule

Hallo, hatt jemand Erfahrung bei einer Neueröffnung einer Fahrshule? Bin gerade dabei mir ein Ladenlokal zu mieten,und schon geht der Ärger mit der Behörde los. Da vorher in den Räumen keine Fahrs. war benötigt man eine sog. Nutzungsänderung und dafür soll ich laut Bauamt einen Architekten beauftragen,was so um die 500,00€ kosten soll weiterhin muss dann das Bauamt die Räume noch abnehmen was auch noch mal ca 250€ kosten soll. Hatt jemand damit Erfahrung, oder kann mir den Sinn dieses B...sinns erklären? Mfg Mark

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11.04.2008, 17:38 Uhr

zu: Neueröffnung einer Fahrschule

Na hab ich mir doch gedacht :)

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11.04.2008, 17:42 Uhr

zu: Neueröffnung einer Fahrschule

Die wollen alle nur dein Bestes. Dein Geld ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
11.04.2008, 17:46 Uhr

zu: Neueröffnung einer Fahrschule

yup, willkommen in Deutschland ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.04.2008, 18:02 Uhr

zu: Neueröffnung einer Fahrschule

Da du schreibst, dass es sich um ein "Ladenlokal" handelt, nehme ich an, dass der Raum auch vorher schon gewerblich genutzt war, also kein Wohnraum war. Dann liegt in der Regel auch keine Nutzungsänderung vor.

Welche Nutzungsänderungen überhaupt genehmigungspflichtig sind, ist bundeslandabhängig. Aus welchem Bundesland kommst du denn? Und welche Art von Geschäft wurde in den Räumen vorher betrieben?

Um eine Abnahme des Raumes durch die Fahrschulüberwachung wirst du nicht umhinkommen, aber eine Abnahme durch das Bauamt mit vorheriger Beauftragung eines Architekten erscheint mir hier unangemessen.

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12.04.2008, 20:40 Uhr

zu: Neueröffnung einer Fahrschule

Also ich komme aus Rheinlandpfalz und laut Bauamt muss ich für die Nutzungsänderung vorlegen:1.Ein Bauantrag 2. Ein Amtlicher Lageplan 3.Bauzeichnungen mit allen notwendigen Maßen;
a) Grundrisse b)Schnitte C) Ansichten. Einen Bestandsplan bräuchte ich nicht,den der ist beim Bauamt schon hinterlegt.Des weiteren ist eine Betriebsbeschreibung zu erstellen ,ein Berechnung der Nutzfläche und ein Stellplatznachweis von 2 Pkw . Deshalb sollte ich einen Architekten bauftragen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.04.2008, 20:02 Uhr

zu: Neueröffnung einer Fahrschule

Beantworte doch bitte noch die Frage von weiter oben: Welche Art Geschäft wurde in den Räumen vorher betrieben? Es gibt nämlich durchaus einiges an Rechtsprechung zu der Frage, wann eine Nutzungsänderung vorliegt und wann nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

Geschwindigkeit erhöhen

Geschwindigkeit verringern

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist

Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen