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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
08.04.2008, 18:29 Uhr

zu: Wie wird die Anhängelast eigentlich berechnet ?

Voraussetzungen für die Klasse B sind:
1.) zulässige Gesamtmasse max. 3500 kg + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
oder
2.) zulässige Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Prüfe zuerst die 1. Voraussetzung und wenn diese nicht vorliegt, dann prüfe die 2. Voraussetzung. Wenn beide nicht erfüllt sind, benötigst Du Klasse BE.

Ich hab das ganze ziemlich zusammengekürzt, ich hoffe, Du verstehst es trotzdem. Lies Dir einfach nochmal in Ruhe die Voraussetzungen für die Klasse B durch.

Übrigens finde ich die Antwort Deines Fahrlehrers himmelschreiend. Das nennt man wohl modernen Unterricht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.04.2008, 19:50 Uhr

zu: Wie wird die Anhängelast eigentlich berechnet ?

Mit der Anhängelast hat das übrigens nichts zu tun, denn die ist fahrerlaubnisrechtlich irrelevant.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern corsa-ultrablau
10.04.2008, 14:54 Uhr

zu: Wie wird die Anhängelast eigentlich berechnet ?

Das hört man doch gerne!
Sollte noch was unklar sein, melde Dich einfach!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h