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05.04.2008, 19:34 Uhr

Probezeit

Hallo,
ein Bekannter hat eine Einladung zu einem Aufbauseminar bekommen und ein Bußgeld von 350€. Er hat den Führerschein der Klasse A1 mit 16 Jahren gemacht und wurde jetzt mit 19 Jahren mit dem Auto geblitzt. Stimmt es das die Probezeit mit dem Erwerbe des Führerscheins der Klasse B wieder anfängt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.04.2008, 19:41 Uhr

zu: Probezeit

Nein, das stimmt nicht. Entweder hat die Behörde einen Fehler gemacht oder dein Bekannter hatte nicht die Klasse A1, sondern die Klasse M, bei der es keine Probezeit gibt.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-132

Auf ein Verbot, schneller als 60 km/h zu fahren

Auf das Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Auf den Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-125

Fahrzeuge dürfen hier nicht geparkt werden

Fahrzeuge dürfen hier ohne Beleuchtung die ganze Nacht geparkt werden

Die Straßenbeleuchtung brennt nicht die ganze Nacht