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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Micky3
03.04.2008, 09:52 Uhr

Bewohnerparken

Moin!
Ich habe eine Verwarnung bekommen wegen verbotenen Parken in einer eingeschränkten Haltverbotszone mit Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis frei".
In Wirklichkeit steht auf dem Zusatzschild "Bewohner mit Vignette (rot) frei".

Meine Fragen: Gibt es das Zusatzschild mit Vignette in der StVO? Wenn nicht, darf die Stadt es so Beschildern?
Es gibt einen Widerspruch zwischen Anhörungsbogen ("Bewohner mit Parkausweis frei") und Realität ("Bewohner mit Vignette (rot) frei").
Kann oder soll ich das so akzeptieren?

Danke im voraus,
Micky3

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
03.04.2008, 10:53 Uhr

zu: Bewohnerparken

kurz und knapp: ja

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.04.2008, 17:03 Uhr

zu: Bewohnerparken

Die Länder und Kommunen können den Katalog der Zusatzzeichen eigenmächtig erweitern. Vermutlich handelt es sich um ein offizielles Zusatzzeichen. Selbst wenn nicht, lohnt das umständliche Verfahren das Risiko der vergleichsweise hohen Verfahrenskosten bei einem Einspruch nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-114

Vor Erreichen der Verengung immer anhalten

Nicht mehr überholen

Geschwindigkeit verringern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

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