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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bigal858
29.03.2008, 12:06 Uhr

Ausländischen LKW Führerschein umschreiben

Hi Leute,

Ich weis ja dass das Thema ausländischen Führerschein umschreiben garantiert schon oft genug durchgekaut wurde, aber ich habe eine spezielle Frage bezüglich des LKW Führerscheins.

Zuerst ein paar Basis Fakten:
-ich habe den deutschen Klasse B Führerschein seit mehreren Jahren
-habe hier in Indien schon den Motorradführerschein gemacht (will diesen auch in DE umschreiben, dass ich die Prüfungen machen muss ist bekannt)
-habe die Möglichkeit, den LKW Führerschein hier zu machen
-bin hier in Indien und auch in DE gemeldet, habe aber meinen Lebensmittelpunkt in Indien, da ich hier ein Vollzeitpraktikum mache
-werde mehr als 185 Tage hier bleiben

nun die Frage: gibt es irgendwelche besondere Regelungen bezüglich des LKW Führerscheins beim umschreiben, ist das überhaupt möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
29.03.2008, 19:16 Uhr

zu: Ausländischen LKW Führerschein umschreiben

Der Lkw-Führerschein wird genau so umgeschrieben wie der Motorrad-Führerschein, d.h. eine Mindestausbildung in Theorie und Praxis ist nicht vorgeschrieben, aber eine theoretische und praktische Prüfung, und zwar jeweils für die Klasse C und die Klasse CE.

Ohne ein paar Fahrstunden wird das Bestehen der prakt. Prüfung in der Regel aber nicht klappen. Ich weiß nicht, welche Voraussetzungen in Indien zu erfüllen sind, aber in D ist die Ausbildung bei den Klassen C und CE schon recht umfangreich.

Testbögen kannst du zuhause lernen, wobei auch hier der Besuch des Theorieunterrichtes nicht schaden kann.

Außerdem musst du noch eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten machen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-103 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. Was sollten Sie in der Regel zuerst tun?

Zur nächsten Telefonzelle fahren und Rettungsdienst alarmieren

Prüfen, wie schwer die Verletzungen sind

Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit