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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alina2008
24.03.2008, 08:17 Uhr

rot über die ampel

Hallo bin heut morgen geblitzt worden.die ampel war schon länger rot ich bn einfach drüber gefahren wiel ich richtig müde war was passiert den jetzt??? wäre nett wen ihr mir es beantworten könntet und noch was könnte kein Staatsanwalt dagegen was machen???so das ich nichts bekomme?? danke :( kiss alina

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.03.2008, 09:31 Uhr

zu: rot über die ampel

>> 132.2 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125 €
4 Pkt. 1 Monat <<

wenn du keine rechtsmittel einlegst, ist es ein reiner verwaltungsakt.
da du geblitzt worden bist, wird deine täterschaft wohl zweifelsfrei feststehen und du wirst nicht ohne strafe davonkommen

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.03.2008, 14:35 Uhr

zu: rot über die ampel

Bist Du in der Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Gnomy
26.03.2008, 15:58 Uhr

zu: rot über die ampel

Ich denke mal sie wollte zügig nach hause, weil sie müde war. So verstehe ich es

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden