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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bzubi
11.03.2008, 09:51 Uhr

Auf dem neuen FS "fehlt" CE

Hallo,

ich habe zu meinen Bundeswehrzeiten den CE gemacht und diesen 1999 umschreiben lassen - auf den damals neuen EU-FS.
Es war vermerkt, dass der CE Gültigkeit bis 2004 hat, dann hätte man irgendwas(?) nachweisen sollen. Was auch immer das war, ich habs verpasst. (Bin übrigens locker unter 50 Jahre)
Habe jetzt die A-direkt gemacht und auf dem neuen FS taucht CE gar nicht mehr auf.

Frage meinerseits: Hab ich die Chance, dass ich den CE zurückbekomme ? Was ist dazu nötig?

Gruß, Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
11.03.2008, 12:03 Uhr

zu: Auf dem neuen FS "fehlt" CE

>> Was ist dazu nötig? <<

eine neue prüfung in theo und praxis.
ce wird nur für 5 jahre erteilt dann ist eine neue gesundheitsprüfung fällig, die hast du verpasst. auch die übergangsfrist von 2 jahren ist verstrichen, also s.o.

holger

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11.03.2008, 21:51 Uhr

zu: Auf dem neuen FS "fehlt" CE

Deswegen habe ich meine BW-CE noch am 20.12.98 umschreiben lassen! Ich hab fast noch 20 Jahre Zeit!

Ich hätte fast verpaßt die DE-Untersuchung zu machen!

Dann hätte mir das Selbe geblüht, nur hätte bei mir dann gleichzeitig die Fahrlehrerlaubnis DE geruht!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn vor Ihnen ein Lastzug in eine enge Straße nach rechts einbiegen will?

Er wird

- vor dem Abbiegen nach links ausscheren

- seine Geschwindigkeit stark vermindern

- sich besonders weit rechts einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu riskanter Fahrweise

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung