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09.03.2008, 17:45 Uhr

nicht eingetragene begleitpersonen

hallo,

ich wollte mich mal erkundigen was passiert wenn man begleitetes fahren ab 17 macht, und ausnahmsweise mit einer nicht eingetragenen begleitperson fährt, eine, die natürliche alle kriterien erfüllt.

treffen die 150 EURO busgeld, der fahrerlaubniss entzug, die 4-punkte und die teilnahmepflicht am aufbauseminar auch zu, oder kann man mit mildernden umständen rechen, oder drückt die polizei evt. ein auge zu?

lg

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09.03.2008, 18:50 Uhr

zu: nicht eingetragene begleitpersonen

Man kann eine Person auch noch nachträglich in de Fahrberechtigung eintragen lassen, natürlich bevor sie begleiten darf.
Das kostet knapp 30 Euro und ist damit deutlich billiger, als die zu erwartenden Kosten fürs Fahren ohne Begleitperson.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Sie müssen warten

Die Straßenbahn muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Kräftig Gas geben