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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern blub123
15.02.2008, 16:52 Uhr

An der Autobahn von der Polizei rausgezogen

Ich wurde gestern von der Polizei an der Autobahn angehalten. Hatte leider keinen Führerschein dabei. Konnte mich nur durch Perso ausweisen.
Vorwurf der Polizei:
1. Fahren auf der Autobahn mit ca 130 kmh bei 100 kmh Geschwindigkeitsbegrenzung (Polizist behauptet selber 120 kmh gefahren zu sein)
2. Überfahren einer durchgezogenen Linie
3. späteres beschläunigen auf 180 kmh

Der Polizist behauptete "man könnte es fast persönlich nehmen". Die Anzeige wird per Post zugeschickt. Habe von Polizei weder Namen noch etwas schriftliches erhalten.

Was ist in so einem Fall zu erwarten? Wer weiss Rat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
06.04.2008, 17:21 Uhr

zu: An der Autobahn von der Polizei rausgezogen

Da hat Kahleberger Recht. Es sei denn, er ist dir eine Zeitlang hinterhergefahren.

Was sollte denn der dumme Spruch mit dem persönlich nehmen? Meinte er damit, dass er deine Verstöße persönlich nehmen müsste?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-002 / 3 Fehlerpunkte

Wovon ist der Bremsweg abhängig?

Vom Zustand der

- Bereifung

- Fahrbahnoberfläche

- Bremsanlage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt