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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ditschie2810
20.01.2008, 11:45 Uhr

Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Moin, Moin,
In meinen letzten Unterricht über den § 1 wurde mir folgende Frage gestellt :
Oma im 3Stock will ihre Fensterbank putzen und stellt ihre Blumen auf die Fensterbank außen auf die Fensterbank, eine Blume fällt hinunter und direkt vor einen Radfahrer, dieser weicht auf die Fahrbahn aus, wobei ein Pkw stark bremsen muß!
Is Ömchen jetzt Verkehrsteilnehmer oder gehört sie zu den Anderen ???

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20.01.2008, 16:58 Uhr

zu: Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Oma ist kein Verkehrsteilnehmer iSd § 1 Abs. 2 StVO, da die Oma nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt.
Anders wäre es, wenn sie selbst plötzlich auf die Straße laufen würde.
Ob sie dennoch für einen möglichen Unfall haftbar gemacht werden könnte, bleibt aber offen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.01.2008, 17:27 Uhr

zu: Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Nach der Definition des Begriffes ist die Oma m.E. durchaus ein Verkehrsteilnehmer, da sie aktiv (wenn auch unbeabsichtigt) in das Verkehrsgeschehen eingreift und auf die Verkehrsvorgänge einwirkt. Dazu reicht es meiner Meinung nach aus, dass sie einen Gegenstand in den Straßenverkehr einbringt, ohne dass sie selbst physisch auf der öffentlichen Straße anwesend ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris021983
21.01.2008, 15:26 Uhr

zu: Ist Oma Verkehrsteilnehmer ????

Oma ist einfach nur doof, einen Blumentopf ungesichert auf die Äussere Fensterbank zu stellen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Halter

Der Fahrer

Die Haftpflichtversicherung