Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.12.2007, 15:50 Uhr

zu: mofa egal wie viel ps ?

Kahleberger verwechselt hier das Mofa mit dem Klasse-M-Moped. Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Die Motorleistung ist bei einem Mofa nicht gesetzlich festgelegt. Das erwähnte Teil mit 11 PS und 50 cm³ Hubraum kann also auch ein Mofa sein, wenn es einsitzig und nicht schneller als 25 km/h ist. Allerdings hat es sicherlich keine gültige Betriebserlaubnis mehr, weil die 11 PS wohl kaum die serienmäßige Motorleistung ist. Man müsste also eine neue BE beantragen, was möglicherweise an dem Abgas- und Geräuschverhalten eines derart frisierten Mofas scheitern könnte. Außerdem könnte es etwas lächerlich wirken, mit 11 PS sehr zügig zu beschleunigen bis dann bei 25 km/h der Begrenzer einsetzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
11.12.2007, 16:30 Uhr

zu: mofa egal wie viel ps ?

»Simson ist DAS Moped! Nix anderes.«

Aber nicht für einen 15-Jährigen, der nur eine Mofa-Prüfbescheinigung hat.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-017-B

Fußgänger betreten manchmal unachtsam die Fahrbahn

Parkende Fahrzeuge erschweren die Sicht

Fußgänger wechseln häufig die Straßenseite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

110 oder 112

0130