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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sascha707
28.11.2007, 19:05 Uhr

Geblitzt worden

hallo,
ich habe das problem das ich mit meinem roller der eigentlich 25 laufen sollte bei einer verkehrsberuhigter zone geblitzt wurde, 10kmh erlaubt - 28kmh zu schnell, ich wurde angeschrieben und wenn ich mich äußere wird entschieden, ob es fallen gelassen wird oder ein bußgeld bezahlt werden muss.

kann mir auch schlimmeres drohen? immerhin darf ich nur 25 fahrn...
allerdings muss ich jetzt noch hinzufügen das ich in kürzerer zeit 2 weitere male dazu geblitzt wurde aber nicht weiss ob sie mich auch aufgeschrieben haben da sie mich nur von vorne geblitzt haben und ich ja vorne kein kennzeichen habe, beim fall von eben wurde ich aufgeschrieben wo ich als erstes geblitzt wurde deshalb habe ich jetzt angst das ich vielleicht noch irgendwie führerscheinsperre bekommen kann wenn sie erfahren das ich noch 2weitere male geblitzt worden bin... was kann mir theoretisch jetzt drohen,

noch eine kleine info dazu: ich bezahle das bußgeld auf jeden fall und gebe den verstoß zu.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seitzes
30.11.2007, 17:19 Uhr

zu: Geblitzt worden

Da du einen Helm aufhattest sollen sie dir doch erstmal nachweisen das du das bist der da aufm Roller sitzt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.11.2007, 18:56 Uhr

zu: Geblitzt worden

Da scheint ja schonmal aufgewecktes Meßpersonal am Werk gewesen zu sein, das gleich nach Auslösen des Blitzes das Kennzeichen dokumentiert hat.
Im Allgemeinen ist die Identifizierung des Fahrers anhand des Photos kein allzugroßes Problem, nachdem das Photo vom Helmvisier entspiegelt wurde.
Das liefert erstaunliche Ergebnisse.

Das mit dem "Verstoß zugeben" ist so eine Sache. Was hast Du denn für eine Fahrerlaubnis?
Es ist zwar gut möglich, daß niemand merkt, daß das Mofa zu schnell fährt.
Einem findigen Sachbearbeiter könnte das aber auffallen.
Dann käme ganz schnell das Erlöschen der BE- und ggf, weitaus gravierender, das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Betracht.

Im Hinblick auf die anderen Geschwindigkeitsverstöße kann ich Dich beruhigen: Wenn die noch nicht rechtskräftig sind, gibt es keine Erhöhung des Strafmaßes o.ä. wegen vorangegangener Verstöße.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

Ist es leichtsinnig, noch kurz vor der Kreuzung einen Lastzug zu überholen?

Nein, weil Lastzüge meist langsam fahren

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen verdecken kann

Ja, weil der Lastzug die Sicht auf den Querverkehr verdeckt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

0130

110 oder 112

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

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