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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern svenny09
25.11.2007, 10:56 Uhr

Verkehrszeichen 253 zeitlich begrenzt

hallo! bei mir in der strasse steht das verkehrszeichen 253 (verbot für lkw über 3,5t), zeitlich begrenzt von 22-06 uhr.
jetzt meine frage: darf ich mit meinem 7,49t lkw inn der zeit von 22-06 uhr dort parken? in der verbotenen zeit bewege ich den lkw nicht. ich komme meistens um 18 uhr nach hause und fahre gegen 07 uhr erst wieder los. demnach benutze ich die strasse ja in der verbotenen zeit nicht. habe aber schon mehrere knöllchen bekommen.
kann mir da jemand weiterhelfen?
vielen dank schon mal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.11.2007, 13:58 Uhr

zu: Verkehrszeichen 253 zeitlich begrenzt

Hm, mir war so, als hätte ich mal etwas vergleichbares gelesen, und habe es gefunden auf www.sicherestrassen.de. Hier geht es zwar um ein zeitlich begrenztes Verkehrsverbot durch Zeichen 250, ich denke aber, daß eine Analogie hier zulässig wäre:

» Z 250 verbietet jeden Fahrzeugverkehr im gesperrten Raum inklusive aller Abzweigungen, die nur von der gesperrten Straße erreicht werden können (BayObLG VRS 69, 461). Das Verbot gilt auch für den ruhenden Verkehr (OLG Karlsruhe VerkMitt. 78, 34). Jedoch wird durch Z. 250 mit zeitlich Befristungen (z. B. Zusatzschild "20.00 bis 05.00 Uhr") kein Parkverbot während der angeführten Zeit begründet. Sofern in erlaubter Zeit in den Bereich ein bzw. ausgefahren wird, liegt kein Verstoß vor ; das befristete Verkehrsverbot bezieht sich nur auf den fließenden Verkehr (BGH VRS 72, 134). «
(Hervorhebungen durch mich)

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern svenny09
25.11.2007, 14:22 Uhr

zu: Verkehrszeichen 253 zeitlich begrenzt

danke durban! bei der polizei haben die mir das gleiche gesagt. die hatten auch sämtliche bücher über die stvo durchgeschaut und nur weil in dem schild noch ein lkw ist, kann das eigentlich nicht anders sein als ohne. die eine polizistin sagte mir, das sie auch mal in so einer strasse geparkt hatte, die für kfz nachts gesperrt war und hatte am nächsten morgen auch ein knöllchen am auto. als sie sagte, das sie vorher rein und danach erst wieder rausgefahren ist, war die sache ok. es gibt ja auch strassen, die nachts für motorräder gesperrt sind.
darf ich wenn ich da wohne ind keine garage habe mein motorrad auch nicht vor der haustür parken??? kann sich also nicht aufs parken beziehen denke ich.

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