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22.11.2007, 16:10 Uhr

Probezeitverlängerung !?!?!?

Guten Tag...
Und zwar habe ich folgende Frage...Ich habe seit dem 15.02.05 meinen Führerschein...am 12.01.07 habe ich aber einen Verstoß (3 Punkte) gemacht und somit wurde meine probzeit verlängert, so nun habe ich am 03.08.07 wieder einen verstoß 3 Punkte gehabt. So habe heute wieder Post bekommen...Verwarnung wegen wiederholter Zuwiederhandlungen Fahrerlaubnis auf Probe...Nun meine Frage: würd meine Probezeit vom Tag des 2. verstoßes wieder auf 2Jahre verlängert oder bleibt sie normal bei dem Datum vom 15.02.2007 - 15.02.2009??? Danke Mfg Nolle

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22.11.2007, 16:51 Uhr

zu: Probezeitverlängerung !?!?!?

In Folge des ersten A- Verstoßes wurde die Probezeit rückwirkend auf 4 Jahre verlängert.
Deine Probezeit endet also am 15.02.2009.
Solltest Du innerhalb dieser Zeit nocheinmal einen A- oder zwei B- Verstöße begehen, so wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Dieser Verwarnung war sicherlich auch die Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung enthalten, oder?

mfG
Durban

P.S.: Das Aufbauseminar hattest Du vor dem 3.08.07 absolviert, oder?

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22.11.2007, 17:24 Uhr

zu: Probezeitverlängerung !?!?!?

Jo genau...gott seid dank, das wollte ich nur wissen...da werde ich januar mal ne Probezeit verkürzung machen :D danke

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-114 / 3 Fehlerpunkte

Was kann dazu beitragen, Kraftstoff zu sparen und die Umweltbelastung zu verringern?

Nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel benutzen, mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen

Schon beim Kauf eines Kraftfahrzeugs auf den Kraftstoffverbrauch achten

Durch vorausschauende Fahrweise zu einem gleichmäßigen Verkehrsfluss beitragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02.003 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist zu rechnen, wenn man sich Kindern nähert?

Mit unüberlegtem Verhalten der Kinder

Mit schnellem und richtigem Reagieren der Kinder

Mit verkehrsgerechtem Verhalten der Kinder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

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